Krankenkasse

Die Osteopathie fällt in den Bereich der medizinischen Grundversorgung, sie kann daher ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.

 

Ich bin bei ASCA, EMR und GDK registriert. Ein Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen wird von den Krankenkassen über die entsprechende Zusatzversicherung übernommen.

Falls Sie also über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie zur Rückforderung der Leistungen Ihre Rechnung direkt Ihrer Versicherung schicken, auch wenn Sie bei der Grundversicherung über eine hohe Franchise verfügen.

Tarif

Neu ab 1.1.2018

Pro 5 Min : 13.40 --> z.b 45 Min: 120.60